Behandlungspflege LG 1 & 2
Investieren Sie in die Qualifikation Ihrer Mitarbeiter – LG 1 & 2 bequem von zu Hause aus erlernen
Die steigende Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften in der Behandlungspflege erfordert gut ausgebildetes Personal. Unsere Weiterbildung Behandlungspflege LG 1 & 2 gemäß dem Landesrahmenvertrag NRW bietet Pflegehelfern, Pflege- und Alltagsassistenten eine gezielte Qualifikation in LG 1 & 2 für die häusliche Pflege nach § 13 und § 37 SGB V.
Während des Seminars können Ihre Mitarbeiter ihre Fähigkeiten in der Behandlungspflege gezielt ausbauen. Nach Abschluss sind sie befähigt, anerkannte Tätigkeiten in der Behandlungspflege im Pflegealltag durchzuführen. Diese Zusatzqualifikation ermöglicht es auch Pflegehilfskräften, Leistungen der Behandlungspflege LG 1 & LG 2 in stationären Einrichtungen, der häuslichen Pflege sowie bei kleinen und mittelständischen Versorgungsunternehmen zu erbringen.
Unser Ziel ist es, nicht nur eine solide LG 1 & 2 Weiterbildung zu ermöglichen, sondern auch eine vielversprechende berufliche Zukunft zu eröffnen. Wir möchten Ihre Mitarbeiter bestmöglich auf den Eintritt in die Arbeitswelt vorbereiten und die nötige Unterstützung bieten, um in ihrem Beruf erfolgreich zu sein. Setzen Sie den ersten Schritt in eine erfüllende und verantwortungsvolle Karriere. Hier haben Ihre Mitarbeiter die Möglichkeit, einen bedeutenden Beitrag zur Gesundheit und zum Wohlbefinden anderer Menschen zu leisten.
Falls Sie noch offene Fragen haben, können Sie ganz einfach Kontakt zu uns aufnehmen – rufen Sie uns einfach unter der 0221 – 6503780 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@kpm-personal.com, wir helfen Ihnen bei Ihrem individuellen Fall und beantworten Ihnen gerne alle offenen Fragen!
Lehrgangsumfang
Umfasst 186 Unterrichtseinheiten (inklusive 26 Unterrichtseinheiten betreute Prüfungsvorbereitung). Zudem ist anschließend nach der Theorie ein 480-stündiges Praktikum vorgesehen, welches auch intern in der Einrichtung absolviert werden kann.
Lehrgangsinhalte
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Leistungsgruppe 1
Allgemeines Pflegewissen
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Leistungsgruppe 2
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Abschluss
Nach erfolgreichem Abschluss und Nachweis über das geleistete Praktikum, erhalten Sie das Zertifikat Behandlungspflege Leistungsgruppe LG 1+2.
Welche Aufgaben umfasst die Berechtigung mit einem LG1- und LG2-Schein?
Die Bezeichnungen „LG1“ und „LG2“ beziehen sich auf die Leistungskomplexe im Bereich der Behandlungspflege in der ambulanten Pflege gemäß dem Landesrahmenvertrag Nordrhein-Westfalen (NRW) gemäß § 132a SGB V.
- LG1 (Leistungskomplex 1) umfasst grundlegende Tätigkeiten der Behandlungspflege, wie zum Beispiel die Medikamentengabe, die Wundversorgung oder die Blutdruckmessung.
- LG2 (Leistungskomplex 2) bezieht sich auf spezialisierte Tätigkeiten in der Behandlungspflege, die eine erweiterte Qualifikation erfordern. Hierzu zählen unter anderem die Katheterpflege oder das Anlegen und Wechseln von Verbänden.
Unser Angebot richtet sich an Einrichtungen, die ihre Mitarbeiter weiterbilden möchten und ihnen somit die Befähigung zu LG1- und LG2-Tätigkeiten ermöglichen wollen.
Was verdient man als Pflegehelfer mit LG1 und LG2?
Das Gehalt von Pflegehelfern mit LG1 und LG2 kann je nach Region, Arbeitgeber und individueller Qualifikation variieren. In Deutschland liegt das durchschnittliche Bruttogehalt für einen Pflegehelfer mit LG1 und LG2 zwischen 2.500 € und über 3.300 € brutto pro Monat bei Vollzeit, abhängig von Region, Erfahrung und Tarifvertrag*. Dies ist nur ein grober Richtwert, die tatsächliche Vergütung kann dabei je nach Arbeitgeber unterschiedlich ausfallen.
Zudem spielen Faktoren wie Berufserfahrung, Tarifverträge, Zusatzleistungen des Arbeitgebers und eventuelle Zulagen eine Rolle. Wir empfehlen Ihnen konkrete Gehaltsverhandlungen mit potenziellen Arbeitgebern zu führen und Informationen zu aktuellen Tarifverträgen und regionalen Durchschnittsgehältern einzuholen.
*Gehaltsvergleich.com für Pflegehelfer / Pflegehelferin; Stand: 11/2023
Welche Voraussetzungen braucht man für die Weiterbildung?
Die Weiterbildung in der Behandlungspflege LG1 und LG2 richtet sich an Personen mit bereits vorhandener pflegerischer Erfahrung. Dies umfasst Pflegehilfskräfte sowie Pflegehelfer, die mindestens ein Jahr praktische Erfahrung vorweisen können. Falls Sie diese Nachweise noch nicht erbracht haben, jedoch absehbar ist, dass Sie sie in naher Zukunft erwerben werden, steht einer frühzeitigen Teilnahme an der Fortbildung nichts im Wege. Wesentlich für die Tätigkeit in der Behandlungspflege sind ein ausgeprägtes Interesse an der Arbeit mit hilfsbedürftigen Personen sowie ein starkes Verantwortungsbewusstsein.
Wer kann an der Weiterbildung teilnehmen?
- Pflegehelfer/-innen, Altenpflegehelfer/-innen mit 1-jähriger Berufspraxis (rechnerisch Vollzeit)
- Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/-innen mit 1-jähriger Berufspraxis (rechnerisch Vollzeit)
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegehelfer/-innen mit 2-jähriger Berufspraxis (rechnerisch Vollzeit)
- „Sonstige geeignete Kräfte“ mit 2-jähriger Berufspraxis (rechnerisch Vollzeit)
Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der Weiterbildung sind ausreichende Deutschkenntnisse (B2 Niveau).
Wichtiger Hinweis!
Der Fernlehrgang vermittelt die theoretischen Grundlagen der Behandlungspflege. Die Durchführung behandlungspflegerischer Maßnahmen unterliegt in Deutschland gesetzlichen Regelungen sowie landesrechtlichen Vorgaben und kann darüber hinaus durch Richtlinien der jeweiligen Pflegekassen und Einrichtungen konkretisiert werden. Der Lehrgang weist daher ausdrücklich darauf hin, dass die praktische Anwendung behandlungspflegerischer Maßnahmen im jeweiligen Bundesland nach den dort geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen hat. Aus der Teilnahme an diesem Fernlehrgang allein ergibt sich keine automatische Berechtigung zur eigenständigen Durchführung behandlungspflegerischer Maßnahmen.
Falls Sie sich fragen, ob Sie die richtigen Voraussetzungen und Bedingungen für die Arbeit in der Behandlungspflege mitbringen, können Sie ganz einfach Kontakt zu uns aufnehmen – rufen Sie uns einfach unter der 0221 650 378 0 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@kpm-personal.com, wir helfen Ihnen bei Ihrem individuellen Fall und beantworten Ihnen gerne alle offenen Fragen!